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AVW Energiewende Rechtliches Zur Startseite

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: September 2026 · Gültig für Verbraucher und Unternehmer

Hinweis für den Betreiber: Diese Bedingungen sind ein Muster und ersetzen keine Rechtsberatung. Angaben in eckigen Klammern („[Muster: …]“) sowie die Ausgestaltung der Leistungen, Preise und Fristen sind an Ihr tatsächliches Geschäftsmodell anzupassen und anwaltlich zu prüfen.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Erbringung von Beratungs-, Planungs-, Installations- und Wartungsleistungen rund um erneuerbare Energien sowie für alle damit zusammenhängenden Angebote, Bestellungen und Nebenabreden zwischen der AVW Energiewende GmbH [Muster: Rechtsform], nachfolgend „AVW“, und dem Kunden.

Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB) gleichermaßen. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur wirksam, wenn AVW ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.

2. Angebot und Vertragsschluss

  1. Angebote sind freibleibend und stellen kein bindendes Angebot dar, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Angaben zu Leistungen und Preisen sind stets unverbindliche Empfehlungen.
  2. Vertragsschluss kommt zustande durch die Annahme eines Angebots von AVW oder durch die Annahme der Bestellung durch AVW, jeweils in Textform. Ergänzend gilt: Bei Termin- oder Pauschalvereinbarungen entsteht die Vergütungspflicht mit Terminbestätigung, bei Einzelaufträgen mit deren Ausführung.
  3. Leistungsbeschreibung Bestandteile der Leistung sind die im jeweiligen Angebot beschriebenen Arbeiten. Zusatzleistungen sind gesondert zu beauftragen und zu berechnen.
  4. Wirksame Erklärungen bedürfen der Textform, hierzu genügt E-Mail oder Nachricht über das Kontaktformular auf dieser Website.

3. Leistungen und Voraussetzungen

  • Leistungen erbringt AVW nach dem Stand der Technik und den anerkannten Regeln der Technik. [Muster: Aufnahme der aktuellen Leistungskatalog: Photovoltaik, Batteriespeicher, Wallboxen, Energieberatung.]
  • Betriebs- und sicherheitsrelevante Voraussetzungen (z. B. geeignete Dachausstattung, Netzanschluss, Genehmigungen) klärt AVW mit dem Kunden gemeinsam. Verzögert sich die Mitwirkung des Kunden, verlängern sich vereinbarte Termine entsprechend.
  • Leistungen an Sunden werden, soweit möglich, vor Ort erbracht. Ortsfremde Anfahrten, Entsorgung, Entsorgungsgebühren und Sonderlackierungen sind gesondert zu berechnen.
  • Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von [Muster: 14] Tagen nach Leistungserbringung, in Textform anzuzeigen.

4. Preise und Zahlung

  1. Preisangaben Es gelten die im Angebot genannten Preise in Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Leistungen, die nicht ausdrücklich als Pauschale bepreist sind, werden nach Aufwand abgerechnet.
  2. Zahlungsart Je nach Vertrag ist Zahlung per Banküberweisung, SEPA-Lastschrift, Kreditkarte oder PayPal möglich. [Muster: Von den genannten Zahlarten tatsächlich angebotene auswählen.]
  3. Fälligkeit Rechnungen sind innerhalb von [Muster: 14] Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Bau- und Montageleistungen kann eine Anzahlung von [Muster: 30 %] bei Auftragserteilung und eine Restzahlung bei Abnahme vereinbart werden.
  4. Eigentumsvorbehalt Gelieferte Anlagen und Komponenten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von AVW. Nach vollständiger Bezahlung geht das Eigentum auf den Kunden über.
  5. Zurückbehaltungsrecht AVW ist berechtigt, weitere Leistungen zurückzuhalten, solange der Kunde mit fälligen Forderungen in Verzug ist.

5. Widerrufsrecht

Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Die Widerrufsbelehrung in Textform wird zusammen mit jedem Angebot gesondert übersandt. Für bereits erbrachte Dienstleistungen sowie für Arbeiten, die auf Wunsch des Verbrauchers begonnen wurden, gilt: Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Verbraucher die Leistung ausdrücklich wünscht und seine Kenntnis vom Erlöschen bestätigt, sowie bei § 308 Abs. 7 BGB genannten Ausnahmen (z. B. Terminvereinbarungen im Bereich Sport- und Veranstaltungsdienstleistungen).

Weitere Informationen zum Widerrufsrecht finden Sie bei der Verbraucherzentrale.

6. Termine und Abnahme

  1. Terminzusagen sind für beide Seiten verbindlich. Ein kurzfristiger Ausfall von Leistungen berechtigt nicht zur Sonderkündigung.
  2. Terminverschiebungen durch den Kunden sind mindestens [Muster: 72] Stunden vorher in Textform anzuzeigen. Bei kurzfristiger Absage kann AVW die entstandenen Anfahrt- und Bereitschaftskosten berechnen.
  3. Bei Bau- und Montageleistungen erfolgt die Abnahme in Textform, möglichst gemeinsam vor Ort. Erkennbare Mängel sind bei der Abnahme zu protokollieren.
  4. Die Verjährungsfristen für Mängel beginnen mit der Abnahme.

7. Gewährleistung und Garantien

  1. Es gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht. Die Verjährungsfrist beträgt zwei Jahre ab Ablieferung (§ 438 BGB) bzw. bei Bauwerken fünf Jahre (§ 634a BGB).
  2. Die Verjährung beginnt mit der Übergabe der Anlage bzw. der Abnahme, spätestens jedoch mit Mitteilung der Mangelfreiheit.
  3. Fehler, die auf unzulässige Eingriffe des Kunden, auf nicht bestimmungsgemäße Nutzung oder auf fehlender Wartung beruhen, sind von der Gewährleistung ausgenommen.
  4. Vor der Mängelbeseitigung sind AVW Gelegenheit zur Prüfung und Nachbesserung zu geben, es sei denn, der Mangel ist auch nach dem zweiten Versuch nicht beseitigt oder wäre mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden.
  5. Angaben zu Herstellergarantien (z. B. [Muster: Garantiedauer Module: 25 Jahre; Wechselrichter: 10 Jahre; Batteriespeicher: 10 Jahre]) gelten nur ergänzend zur gesetzlichen Gewährleistung und erweitern diese nicht.

8. Haftung

  1. AVW haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie in sonstigen gesetzlich zwingenden Fällen.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet AVW nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht, und dann begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf [Muster: die Höhe des Vergütungsanspruchs, höchstens 10.000 €].
  3. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einspeisevergütung, Produktionsausfall sowie Schäden an Vermögenswerten des Kunden über die Grenzen der gesetzlichen Haftung hinaus, ist ausgeschlossen.
  4. AVW haftet nicht für Schäden, die auf fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Kunden beruhen, insbesondere wenn der Kunde trotz Hinweises nicht für freie Zugänglichkeit, ausreichende Tragfähigkeit oder Spannungsfreiheit sorgt.
  5. Die Verjährung von Ansprüchen aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag beträgt [Muster: 12 Monate] für Schäden außerhalb der Gewährleistung sowie zwei Jahre ab Ablieferung im Übrigen, soweit gesetzlich zulässig.

9. Laufzeit und Kündigung

Rahmenverträge, Wartungsverträge und Abonnementverträge haben eine Laufzeit von [Muster: 12 Monaten] und verlängern sich um jeweils weitere zwölf Monate, sofern nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende in Textform gekündigt wird. Verträge über fortlaufende Dienstleistungen kann der Kunde jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen.

10. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der DSGVO. Die ausführliche Datenschutzerklärung finden Sie unter datenschutz.html.

11. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen dieser AGB sind zulässig, sofern der Vertrag nicht ein Verbrauchervertrag ist oder der Änderung nicht wesentliche Vertragsbedingungen betreffen. Über wesentliche Änderungen wird AVW den Kunden rechtzeitig in Textform informieren.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Verbraucherschutzvorschriften des Aufenthaltsstaats nicht entzogen wird.
  3. Bei Verbraucherverträgen ist Gerichtsstand die Abteilung des zuständigen Amtsgerichts, in deren Bezirk der Kunde seinen Wohnsitz oder bei Unternehmen seine Niederlassung hat.
  4. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.
  5. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

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